Pflichten des Partners
Der RDG-Partner verpflichtet sich, durch das RDG-Portal oder telefonische Rückmeldung, die Auftragsannahme oder Ablehnung dem RDG schnellstmöglich mitzuteilen.
Der RDG-Partner ist verpflichtet, die in seinem Gebiet eingegangenen Anfragen abzuarbeiten.
Er hat die Gutachten unverzüglich nach Auftragserteilung zu erstellen und mit allen erforderlichen Daten im Original an den Auftraggeber (Endkunde oder Rechtsanwalt) weiterzuleiten. Die Gutachten sind nach bestem Wissen und Gewissen neutral und objektiv zu erstellen.
Der Partner hat der RDG GmbH Verhinderungen, wie Urlaub, Krankheit, etc. unverzüglich mitzuteilen. Die RDG GmbH hat das Recht Qualitätskontrollen durchzuführen. Die Weitergabe von Auftragsanfragen (an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der RDG GmbH möglich.